Brandschutzbeauftragter

Externer Brandschutzbeauftragter München - Brandschutz Fritsch

Brandschutzbeauftragter

Der Brandschutzbeauftragte hat den für den Brandschutz Verantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber/Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter) in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen. Er ist der zentrale Ansprechpartner in allen Fragen des vorbeugenden und abwehrenden betrieblichen Brandschutzes.

Brand- und Explosionsschutz ist in einem Betrieb nur dann effektiv, wenn die baulichen, technischen, organisatorischen und personellen Brandschutzmaßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Eine der wichtigsten betrieblichen Maßnahmen ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, wenn dieser nicht ohnehin durch Behörden, Versicherer oder auf Grundlage einer Sonderbauvorschrift gefordert wird.

Der Brandschutzbeauftragte ist Teil des betrieblich-organisatorischen Brandschutzes. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Prävention.

Er ist vom Unternehmer schriftlich zu bestellen und benötigt für die Ausübung seiner Tätigkeit eine spezielle Ausbildung. Die Unternehmerpflichten und Aufgaben in Bezug auf den betrieblichen Brandschutz können auch durch einen extern bestellten Brandschutzbeauftragten erfüllt werden.

Sollten Sie für Ihr Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten benötigen, aber keinen eigenen ausgebildeten Mitarbeiter hierfür haben, übernehme ich diese Aufgabe als externer Brandschutzbeauftragter gerne für Sie.

Bedarfsermittlung Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragte können grundsätzlich in jedem Betrieb oder jeder Einrichtung beauftragt werden. In Betrieben mit erhöhter Brandgefahr oder aufgrund anderer gesetzlicher Forderungen können Brandschutzbeauftragte notwendig sein.

Externer Brandschutzbeauftragter

Der Brandschutzbeauftragte kann extern beauftragt werden. Dabei sind einige Grundregeln einzuhalten. Bei der Beauftragung eines nicht dem Betrieb zugehörigen „externen Brandschutzbeauftragten“ ist die Einbindung in die interne Sicherheitsorganisation sicherzustellen.

Wird ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich oder gemäß behördlicher Aufgaben zwingend vorgeschrieben, ist gegebenenfalls die Mitteilung an die zuständige Behörde (Bauaufsicht, Branddirektion, usw.) zur Beauftragung eines externen Brandschutzbeauftragten erforderlich.

Die Vorteile im Überblick:

  • Alle wichtigen Aufgaben des Brandschutzes innerhalb Ihres Unternehmens werden optimal wahrgenommen und bieten Ihnen somit die notwendige Sicherheit.
  • Ihre Mitarbeiter werden nicht gebunden uns stehen mit ihrer Arbeitsleistung für Ihre regulären Aufgaben zur Verfügung.
  • Einsparung von Kosten für Weiterbildung, Fortbildung und den damit verbundenen Betriebsausfall Ihrer Mitarbeiter.
  • Wir stellen Ihnen unsere Erfahrung und Fachwissen durch unsere Mitarbeiter aus der täglichen Praxis sowie die notwendige Fachliteratur zur Verfügung.
  • Ein externer Brandschutzbeauftragter verhindert innerbetriebliche Spannungen, da die Lösungsfindung für etwaige Probleme neutral und sachbezogen erfolgen kann.
  • Durch einen externen Brandschutzbeauftragten entsteht keine „Betriebsblindheit“.
  • Es gibt nur noch einen Ansprechpartner für alle Belange des innerbetrieblichen Brandschutzes.
  • Aufwand für Einsatzplanung und Fristenprüfung entfällt.
  • Sachliche und objektive Kommunikation mit der Geschäftsführung im Bereich des Brandschutzes.
  • Erfahrung und Routine im Umgang mit Feuerversicherern, Behörden, Feuerwehr, Berufsgenossenschaften.
  • Routinierte und effektive Umsetzung von Strukturen und Abläufen auf dem Brandschutzsektor.
  • Ggf. kann durch die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten oder die Erfüllung von Versicherungsvorgaben eine dauerhafte Reduzierung der Feuerversicherungsprämie erreicht werden.

Aufgaben des Brandschutzbeauftragten gemäß DGUV Information 205-003

Qualifikationen

Hierzu verfüge ich über die Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten nach den anerkannten Richtlinien vfdb 12-09/01 (2009-03), der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V., der DGUV Information 205-003, dem VdS 3111 und nach dem Ausbildungsmodell der CFPA Europe.

TÜV Süd zertifizierter Brandschutzbeauftragter.

Seit über 27 Jahre Berufsfeuerwehrmann in München

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