Rechtliche Grundlagen
Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern in Ihrem Unternehmen ergibt sich unter anderem aus folgenden Rechtsgrundlagen:
- Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihren technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“.
Die Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei normaler Brandgefährdung (z. B. Büro) ist in der Regel ein Anteil von 5% ausreichend. Eine deutlich höhere Ausbildungsquote kann bei erhöhter Brandgefahr, eine hohe Anzahl von Besuchern, Mitarbeiter oder Kunden mit eingeschränkter Mobilität, usw. erforderlich sein. - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. - § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Maßnahmen“.
Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeit sowie der Anzahl von Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung erforderlich sind. - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
Laut der DGUV Information 205-023 müssen Beschäftigte regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen sowie das Verhalten im Gefahrenfall unterwiesen werden. Neue Mitarbeiter sind im Rahmen der Erstunterweisung über die wichtigsten betrieblichen Brandschutzaspekte zu informieren. Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisungen und praktische Übungen mit dem Umgang von Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und Brandschutzhelfer zu benennen.
Weitere Gesetze, Verordnungen und Richtlinen für die Ausbildung der Brandschutz– und Evakuierungshelfer ergeben sich unter anderem in der:
- Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB)
- Verkaufsstättenverordnung (VKV)
- VDS 2009-01
- Versammlungsstättenverordnung (VStättV)
- Muster-Krankenhausbauverordnung (KhBauVO)
- Beherbergungsstättenverordnung (BStättV)
Die Firma Brandschutz Fritsch bieten Ihnen die Möglichkeit Brandschutz- und Evakuierungshelfer nach den inhaltlichen Vorgaben der Berufsgenossenschaft ausbilden zu lassen.
Werden Sie präventiv tätig!