Gemäß DGUV Information 205-003 gehören folgende Tätigkeiten zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten:
- Beratung des Auftraggebers bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen, z. B. bei Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie bei Nutzungsänderungen oder Anmietungen sowie bei Beschaffungen
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
- Beratung bei der Organisation und Überwachung der Brandschutzkontrollen
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzepts
- Melden von Brandschutzmängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung kontrollieren
- Mitwirkung bei der Brandursachenuntersuchung, insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung der Brandverhütung sowie beim Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken beim Ausarbeiten von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken beim Umsetzen behördlicher Anordnungen und Anforderungen des Feuerversicherers
- Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und der Auswahl der Löschmittel
- Planen, organisieren und durchführen von Evakuierungs/- Räumungsübungen
- Mitwirkung bei der Festlegung von brandschutztechnischen Sicherheitsmaßnahmen bei baulichen Maßnahmen, insbesondere bei Schweiß-, Brenn-, Löt- und Schleifarbeiten und Überwachen, dass die Maßnahmen eingehalten werden
- Mitwirkung bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall oder Außerbetriebssetzung von Brandschutzeinrichtungen
- Mitwirkung beim Aufbau und der Weiterentwicklung der Gefahrenabwehr und Notfallorganisation (z. B. Schulung der betrieblichen Einsatzleitung, Ausbildung von Brandschutzhelfern nach ASR A 2.2 und Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen)
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen sowie für Flucht- und Rettungswege
- Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung nach DIN 14096 (Teile A, B und C)
- Unterstützung der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten. Gasen usw.
- Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- kooperative Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Beauftragten des Betriebs für Immissionsschutz, Gefahrgut bzw. Abfallwirtschaft
- Unterstützung des Unternehmers zu Brandschutzdienststellen sowie zur Feuerwehr für gemeinsame Übungen und Begehungen. Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden (u. a. Teilnahme an behördlichen Brandschauen), der örtlichen Feuerwehr und dem Feuerversicherer
- Dokumentieren seiner Tätigkeiten im Brandschutz (z. B. in Form von regelmäßigen Berichten)
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